AGB
elio GmbH
1. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch elio GmbH zustande. Die Übersendung einer Rechnung steht einer Auftragsbestätigung gleich.
2. elio GmbH strebt an, alle angebotenen Leistungen stets auf dem technisch neuesten Stand zu halten und für seine Kunden die größtmögliche Erreichbarkeit ihrer Website sicherzustellen. Da sich Software-Fehler nach dem Stand der Technik nie ganz ausschließen lassen und die Erreichbarkeit der Website auch von Faktoren abhängt, auf die elio GmbH keinen Einfluss hat (Kompatibilität der Browser etc.), kann keine Gewährleistung für eine jederzeit 100%ige Erreichbarkeit übernommen werden. Grundsätzlich ist eine Erreichbarkeit von 95-98% sichergestellt.
3. Der konkrete Leistungsinhalt und –umfang wird jeweils vor Auftragserteilung von den Parteien ausgehandelt und schriftlich oder in Textform festgehalten. Auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung erarbeitet elio GmbH zunächst ein Konzept. Für die Realisierung bedarf es der Freigabe durch den Kunden. Eine Verpflichtung zur Freigabe besteht nicht. Mit Beginn der Leistungserbringung kommt der Auftrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung, des erarbeiteten Konzepts, und dieser AGB zustande, auch wenn eine ausdrückliche Freigabe fehlt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind nur im Einverständnis beider Parteien möglich; sie bedürfen der Schriftform oder der Textform.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder anderen von elio GmbH nicht zu vertretenen Hindernissen, sowie Kunden Änderungswünsche während der Projektumsetzung, soweit diese auf die Lieferung oder Leistung einen erheblichen Einfluss haben. elio GmbH wird den Kunden auf Nachfrage in Kenntnis setzen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
5. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um ein Budget basierendes Abrechnungssystem (Stunden- und Tagessätze), die gemäß aktueller Preisliste berechnet werden. Bei auf Kundenwünsche zurückgehenden nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs kann elio GmbH eine zusätzliche Vergütung verlangen. elio GmbH teilt dem Kunden in diesem Fall die zusätzliche Vergütung mit. Jede weitere zusätzliche Mehrleistung, die die elio GmbH auf Kundenwunsch von externen dritten erwirbt, insbesondere Software sowie Services, Plugins, Domains, Hosting, wird dem Kunden weiter berechnet. Der Auftrag bezüglich der Änderung des Leistungsumfanges kommt in diesem Fall nur zustande, wenn zwischen den Parteien Einvernehmen erzielt worden ist. Gebühren, die im Rahmen eines Projektes oder Dienstleistungsabkommen gegenüber der elio GmbH erhoben werden, werden mit den üblichen Stundensätzen und Aufwänden für Kommunikation und Briefverkehr verrechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist fällig bei Abnahme. Sind Teilabnahmen vereinbart, so wird mit jeder Teilabnahme die anteilig auf den jeweiligen Leistungsabschnitt entfallende Vergütung fällig. In diesem Fall werden die jeweils abzunehmenden Leistungsabschnitte und die darauf entfallende Vergütung schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Tickets, die nicht innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden, sind als erledigt anzusehen und werden abgeschlossen. In diesem Fall gilt die Leistung der elio GmbH durch den Auftragnehmer als abgenommen.
7. Schulungen erfolgen bei der elio GmbH. Der Besteller kann die Schulung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die erforderliche technische Ausrüstung stellt. Er hat dann entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste der elio GmbH zusätzlich für die Fahrtzeiten und Fahrtkosten der Schulungspersonen aufzukommen.
Die elio GmbH kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. Die elio GmbH wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.
8. Gegen Ansprüche von elio GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Unter Kaufleuten ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber elio GmbH ausgeschlossen.
9. elio GmbH steht dafür ein, dass unter der in Ziff. 2 vorgenommenen Einschränkung die Produkte die vereinbarten Eigenschaften besitzen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch mindern oder aufheben. Dabei kommt jedoch eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit nicht in Betracht.
Die Gewährleistung für vom Kunden verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung entfällt für Produkte (Websites etc.), die vom Kunden entgegen dem Vertragszweck oder einer ausdrücklichen Anleitung von elio GmbH genutzt oder geändert worden sind.
Der Kunde hat bei Vorliegen eines Sachmangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zunächst Nachbesserung zu verlangen. Bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde die Rückabwicklung des Vertrages oder die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. In diesem Fall hat sich der Kunde die gezogenen Nutzungen auf seinen Zahlungsanspruch anrechnen zu lassen. Dieser Nutzungsersatzanspruch berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem vereinbarten Preis und der normalen Nutzungszeit einer Website einerseits und der tatsächlichen störungsfreien Nutzungszeit andererseits. Als normale Nutzungszeit einer Webpage, des Online Shop gilt ein Zeitraum von 6 Monaten. Als störungsfreie Nutzungszeit gilt die Zeit zwischen Endabnahme und Mängelanzeige durch den Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate; sie gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Alle Gewährleistungsfristen beginnen grundsätzlich mit der Endabnahme der fertigen Website / des sonstigen Produkts durch den Kunden. Sind Teilabnahmen vereinbart, so beginnt die Gewährleistungsfrist für die jeweils abgenommenen Unterbereiche ab Teilabnahme. Fehler, die erst bei der Zusammenschaltung mit anderen Unterbereichen auftreten, werden dabei immer dem zuletzt hinzugefügten und abgenommenen Unterbereich zugerechnet.
10. elio GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstehen bzw. Vermögensschäden des Kunden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc. elio GmbH verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuwählen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet elio GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.
11. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
12. elio GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung aller erbrachten Lieferungen und Leistungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. elio GmbH wird seine Kunden von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen und gegen alle Ansprüche verteidigen, die aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden. Soweit eine Verteidigung aus Rechtsgründen nur durch den Kunden erfolgen kann, wird elio GmbH die dabei entstehenden Kosten tragen. Der Kunde hat in diesem Fall bezüglich der Verteidigung die Weisungen von elio GmbH zu befolgen. Dies gilt auch für die Auswahl eines etwaigen Prozessbevollmächtigten. Die Kostentragungspflicht ist dadurch bedingt, dass der Kunde vor etwaigen Maßnahmen die Weisungen von elio GmbH einholt und beachtet.
elio GmbH ist berechtigt, auf eigenen Kosten die aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendigen Änderungen durchzuführen, solange hierdurch keine wesentlichen Abweichungen von der Leitungsbeschreibung verursacht werden. elio GmbH haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter, soweit diese auf vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien (Fotos, Texte etc.) zurückgehen. Der Kunde stellt elio GmbH von allen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei. Soweit nach der Leistungsbeschreibung die Möglichkeit bestehen soll, dass Dritte Inhalte in die Webpage, Online Shops einstellen, ist elio GmbH für die Inhalte Dritter nicht verantwortlich. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, den jeweils anderen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
13. Eine Haftung für die technische Sicherheit der Website, Zugangsunterbrechungen und vom Provider verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit auf Seiten von elio GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. elio GmbH wird den Kunden jedoch bei der Durchsetzung diesbezüglicher Ersatzansprüche gegenüber dem Provider unterstützen und eigene hieraus entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Provider an den Kunden abtreten. Soweit die Auswahl des Providers auf eine Beratung durch elio GmbH zurückgeht, wird die sorgfältige Auswahl gewährleistet. Der Kunde hat nach der Online-Stellung / Abnahme für eine umfassende Datensicherung Sorge zu tragen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet elio GmbH nicht für Datenverluste und die sich daraus ergebenden Folgeschäden.
14. Der Kunde wird die für die Erstellung des Internet-Auftritts von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen so bald wie möglich übergeben. Die für die Erstellung des Konzepts notwendigen Unterlagen müssen bei Beginn der Arbeit am Konzept vorliegen. Die Termine zur Übergabe der weiteren Unterlagen werden zwischen den Parteien vereinbart. elio GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung des Kunden beruhen. elio GmbH kann eine schriftliche Bestätigung des Kunden darüber verlangen, dass die für den jeweiligen Unterbereich vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien vollständig und aktuell sind.
15. Beide Vertragsparteien benennen Ansprechpartner, die für die Abwicklung des Projekts verantwortlich sind und die Vertragspartei bezüglich aller mit dem Projekt zusammenhängenden Fragen vertreten. elio GmbH wird, um die Kontinuität der Arbeit innerhalb des Projekts zu gewährleisten, den zuständigen Ansprechpartner nur mit Zustimmung des Kunden auswechseln. Der Kunde wird seine Zustimmung nicht verweigern, wenn die Auswechslung dringend erforderlich ist.
16. Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn es ihr aufgrund schwerwiegender oder wiederholter und andauernder Vertragsverstöße der anderen Seite nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten. Bei wiederholten und dauernden Vertragsverstößen ist hierfür erforderlich, dass sie trotz mindestens einer vorherigen schriftlichen Abmahnung wiederholt werden. Im übrigen ist jede Seite zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn über das Vermögen der anderen Seite Insolvenzantrag gestellt und nicht innerhalb von vier Wochen als unbegründet zurückgewiesen wird, sowie wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
17. elio GmbH überträgt erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an allen schutzrechtsfähigen Teilen der Gesamtleistung. Diese Lizenz des Kunden umfasst alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, die der Kunde für den gewöhnlichen, bei Vertragsschluss vorausgesetzten Gebrauch benötigt. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, urheberrechtlich geschützte Leistungen von elio GmbH zu verändern oder Entwürfe, Konzepte und Planungen an Dritte weiterzugeben. Auch das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen besteht nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von elio GmbH. elio GmbH hat das Recht, einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.
Für den Fall, dass für einen von elio GmbH gestaltete Internetauftritt kein Wartungsvertrag mit elio GmbH abgeschlossen wird oder ein bestehender Wartungsvertrag gekündigt wird, besteht kostenpflichtig die Möglichkeit seitens elio GmbH, alle für die Aktualisierung und Pflege der Webpage, des Online Shop nötigen Dokumentationen an den Kunden herauszugeben. Die Bereiche, die der Aktualisierung zugänglich sein sollen, ergeben sich hierbei aus der Leistungsbeschreibung nach Ziff.3.
18. Die Endabnahme des Produktes erfolgt nach Fertigstellung der endgültigen Version und vor der Freischaltung in gemeinsamer Inspektion der Webpage, des Online Shop im Online-Einsatz. Vor der Abnahme wird der Kunde, soweit erforderlich, in den Gebrauch eingewiesen. Sind Teilabnahmen vereinbart, so kann der Kunde die Freischaltung der jeweils abgenommenen Unterbereiche verlangen. Die Abnahme erfolgt anhand der nach Ziff.3 erstellten Leistungsbeschreibung. Bei der Endabnahme ist auch die Funktionsfähigkeit der Zusammenschaltung aller Unterbereiche zu prüfen. Erweist sich das Produkt als nicht abnahmefähig, so wird elio GmbH die Mängel in angemessenem Zeitraum beseitigen. Die Abnahmeprüfung ist innerhalb von drei Wochen nach der Anzeige der erfolgreichen Mängelbeseitigung zu wiederholen. Die Freischaltung der Webpage, des Online Shop erwirkt immer auch die bestätigte Endabnahme durch den Auftraggeber.
19. Nach Erfüllung oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages wird jede Partei alle Gegenstände und Unterlagen der jeweils anderen Partei unverzüglich zurückgeben. Elektronisch oder auf Papier festgehaltene Daten der anderen Partei sind nach deren Wusch entweder zurückzugeben oder zu vernichten.
20. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erhaltenen Informationen über die jeweils andere Partei streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für solche Informationen, die allgemein zugänglich oder veröffentlicht worden sind. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter https://www.elio-systems.com/datenschutz. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Sie werden insbesondere ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG verpflichten.
21. Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der elio GmbH.
22. Vertragsergänzungen, -änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
23. Der Auftraggeber ist mit der Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen für die künftigen Rechtsgeschäfte einverstanden. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.elio-systems.com/agb abrufbaren Fassung als einbezogen, ohne sie an den Auftraggeber zu übermitteln.
24. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.